Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Fotografin Lea Heyse durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistungen aller Art des Fotografen durch den Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Der Vertrag kommt zustande, sobald eine Leistung beansprucht wird.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich nur bis zu Beginn des Fotoshootings zu erklären. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zum Erlass der vereinbarten Rechnungssumme. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

 II. Leistungen & Reklamation

  1. Der Kunde wählt das Bildmaterial selbst aus. Die Nachbearbeitung der Bilder liegt jedoch im Ermessen des Fotografen. Wünsche des Kunden können, aber müssen vom Fotografen nicht berücksichtig werden, außer Sie wurden ausdrücklich abgesprochen und schriftlich geregelt. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem Geschmack des Kunden überein, muss der Fotograf diesem nicht entgegenkommen.
  2. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  3. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen.
  4. Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.

 

III. Preise & Zahlung

  1. Die vereinbarte Vergütung zzgl. Reisekosten sind vom Kunden zu tragen. Fahrtkosten werden mit ab 97265 Hettstadt mit 0,40 Cent/km berechnet. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.
  2. Eine Umsatzsteuer wird nach §19 UstG Kleinunternehmerregelung nicht erhoben.
  3. Für die vereinbarte Leistung ist vor dem Fotoshooting eine Anzahlung von 50% des Rechnungsbetrages fällig. Eine Rechnung kann auch zu voller Höhe per Vorauskasse bezahlt werden.
  4. Der Rechnungsbetrag ist nach Leistungserbringung zu dem vereinbarten Zahlungsziel auf das angegebene Konto zu zahlen. Wird eine Leistung in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung mit jeweiliger Leistungserbringung fällig.
  5. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
  6. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer V. abgegolten.
  7. Rabattaktionen sind nicht miteinander kombinierbar.
  8. Rabatt ist grundsätzlich auf den Grundpreis, nicht auf den endgültigen Rechnungsbetrag, einer Leistung anzurechnen (z.B. Fotoshooting Paket).

 

IV. Stornierung & Terminverschiebung

  1. Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, dann hat sie das Recht, die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten.
  2. Kommt es Seitens des Kunden in den letzten 24 Stunden vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 75 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
  3. Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
  4. Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

 

V. Urheberrecht, Nutzungsrecht, Namensnennung

  1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  2. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
  3. Veröffentlichungen des Bildmaterials (in Webauflösung mit Logo des Fotografen) im Internet, wie Soziale Netzwerke oder die eigene Website sind gestattet. Bei jeglicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat der Fotograf ein Recht auf die Nennung seines Namens bzw. Website. Das Bildmaterial in Druckauflösung (ohne Logo) für den privaten Nutzungsbereich (z.B. Fotoabzüge, Wandbilder) darf nicht veröffentlicht werden.
  4. Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, Berichte im Internet, etc.) auf den Namen des Fotografen hingewiesen wird (z.B. Foto: www.tierfotografie-leaheyse.de)
  5. Jede über Ziffer 2. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere im Internet, Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials an Dritte
  1. Wird das Bildmaterial kommerziell und gewerblich anstatt ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
  2. Veränderungen des Bildmaterials durch Bildbearbeitung (Foto-Collagen, Foto-Composing, Montage) oder durch andere Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  4. Das Speichern oder die Verwendung von unbearbeiteten Bildern (z.B. aus der Online-Galerie) ist nicht gestattet.
  5. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  6. Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle Verwendungsbereiche (wie Veröffentlichung, Vervielfältigung, Vermarktung, Ausstellung, etc.). Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen wird der Auftraggeber natürlich umgehend informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht – auch nicht gegen Dritte, z. B. Verlage.

 

VI. Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, Tiere oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  3. Wird das Arbeitsmaterial (z.B. Kamera, Objektive) des Fotografen beschädigt, haftet der Auftraggeber.

 

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

VIII. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.